EU-RechtVerordnungenGewährleistung der Sicherheit und Leistung von In-vitro-DiagnostikaKAPITEL VII ÜBERWACHUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, VIGILANZ UND MARKTÜBERWACHUNGAbschnitt 2 VigilanzArtikel 82

Artikel 82Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

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