EU-RechtVerordnungenGewährleistung der Sicherheit und Leistung von In-vitro-DiagnostikaKAPITEL VII ÜBERWACHUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, VIGILANZ UND MARKTÜBERWACHUNGAbschnitt 1 Überwachung nach dem InverkehrbringenArtikel 81

Artikel 81Regelmäßig aktualisierter Bericht über die Sicherheit

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