EU-RechtVerordnungenGewährleistung der Sicherheit und Leistung von In-vitro-DiagnostikaKAPITEL IX VERTRAULICHKEIT, DATENSCHUTZ, FINANZIERUNG UND SANKTIONENArtikel 105

Artikel 105Finanzierung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Benennung und Überwachung der Benannten Stellen

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