ANHÄNGE — Gewährleistung der Sicherheit und Leistung von In-vitro-Diagnostika
I Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen
II Technische Dokumentation
III Technische Dokumentation über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen
IV EU-Konformitätserklärung
V CE-Konformitätskennzeichnung
VI Mit der Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren gemäß Artikel 26 Absatz 3 und Artikel 28 vorzulegende Informationen; in die UDI-Datenbank zusammen mit der UDI-DI gemäß den Artikeln 25 und 26 einzugebende zentrale Datenelemente; das UDI-System
VII Von den Benannten Stellen zu erfüllende Anforderungen
VIII Klassifizierungskriterien
IX Konformitätsbewertung auf der Grundlage eines Qualitätsmanagementsystems und einer Bewertung der technischen Dokumentation
X Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung
XI Konformitätsbewertung auf der Grundlage der Produktionsqualitätssicherung
XII Von einer Benannten Stelle ausgestellte Bescheinigungen
XIII Leistungsbewertung, Leistungsstudien und Nachbeobachtung der Leistung nach dem Inverkehrbringen
XIV Interventionelle klinische Leistungsstudien und bestimmte andere Leistungsstudien
XV Entsprechungstabelle
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