EU-RechtVerordnungenGewährleistung der Sicherheit und Leistung von MedizinproduktenKAPITEL VII ÜBERWACHUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, VIGILANZ UND MARKTÜBERWACHUNGABSCHNITT 3 MarktüberwachungArtikel 93

Artikel 93Marktüberwachungstätigkeiten

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Artikel 93 Marktüberwachungstätigkeiten — Gewährleistung der Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten | GesetzeFinden.at