EU-RechtVerordnungenGewährleistung der Sicherheit und Leistung von MedizinproduktenKAPITEL VII ÜBERWACHUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, VIGILANZ UND MARKTÜBERWACHUNGABSCHNITT 2 VigilanzArtikel 92

Artikel 92Elektronisches System für Vigilanz und Überwachung nach dem Inverkehrbringen

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Artikel 92 Elektronisches System für Vigilanz und Überwachung nach dem Inverkehrbringen — Gewährleistung der Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten | GesetzeFinden.at