Artikel 49 Koordinierung der Benannten Stellen — Gewährleistung der Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten
Gliederung
KAPITEL IV BENANNTE STELLEN
Artikel 49 Koordinierung der Benannten Stellen
Rückverweise
In-vitro
Die gemäß dieser Verordnung Benannten Stellen nehmen an der Arbeit dieser Gruppe teil.
Die Kommission kann die Einzelheiten für die Arbeitsweise der Koordinierungsgruppe für Benannte Stellen festlegen.
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