ANHÄNGE — Gewährleistung der Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten
I Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen
II Technische Dokumentation
III Technische Dokumentation über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen
IV EU-Konformitätserklärung
V CE-Konformitätskennzeichnung
VI Mit der Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren gemäß Artikel 29 Absatz 4 und Artikel 31 vorzulegende Informationen; in die UDI-Datenbank zusammen mit der UDI-DI gemäß den Artikeln 28 und 29 einzugebende zentrale Datenelemente; das UDI-System
VII Von den Benannten Stellen zu erfüllende Anforderungen
VIII Klassifizierungsregeln
IX Konformitätsbewertung auf der Grundlage eines Qualitätsmanagementsystems und einer Bewertung der technischen Dokumentation
X Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung
XI Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung
XII Von einer Benannten Stelle ausgestellte Bescheinigungen
XIII Verfahren für Sonderanfertigungen
XIV Klinische Bewertung und klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen
XV Klinische Prüfungen
XVI Verzeichnis der Gruppen von Produkten ohne medizinische Zweckbestimmung gemäß Artikel 1 Absatz 2
XVII Entsprechungstabelle
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