Artikel 4 Inkrafttreten und Anwendbarkeit — Durchführungsverordnung (EU) 2017/717 der Kommission vom 10. April 2017 mit Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. November 2018.
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