EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2017/716 der Kommission vom 10. April 2017 mit Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für die Informationen, die in die Liste der anerkannten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen aufzunehmen sind (Text von Bedeutung für den EWR)Artikel 1

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In Kraft seit 16. Mai 2017
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