Artikel 7 Abschnitt Wie kann ich mich beschweren? — Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
KAPITEL I INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS
Artikel 7 Abschnitt Wie kann ich mich beschweren?
Rückverweise
Im Abschnitt „Wie kann ich mich beschweren?“ des Basisinformationsblatts geben die PRIIP-Hersteller Folgendes in zusammengefasster Form an:
a) die Schritte, die zur Einreichung einer Beschwerde über das Produkt oder über das Verhalten des PRIIP-Herstellers oder der Person, die zu dem Produkt berät oder es verkauft, zu unternehmen sind;
b) einen Link zur entsprechenden Website für solche Beschwerden;
c) eine aktuelle Anschrift und eine E-Mail-Adresse, unter der solche Beschwerden eingereicht werden können.
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