Artikel 5 Abschnitt Welche Kosten entstehen? — Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
KAPITEL I INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS
Artikel 5 Abschnitt Welche Kosten entstehen?
Rückverweise
1. Für den Abschnitt „Welche Kosten entstehen?“ des Basisinformationsblatts wenden die PRIIP-Hersteller Folgendes an:
a) die Methodik für die Berechnung der Kosten gemäß Anhang VI;
b) für die Angaben zu den Kosten die Tabellen „Kosten im Zeitverlauf“ und „Zusammensetzung der Kosten“ gemäß Anhang VII entsprechend der darin enthaltenen technischen Leitlinie.
2. In der Tabelle „Kosten im Zeitverlauf“ im Abschnitt „Welche Kosten entstehen?“ des Basisinformationsblatts geben die PRIIP-Hersteller den Gesamtkostenindikator der kumulierten Gesamtkosten des PRIIP für die verschiedenen Zeiträume gemäß Anhang VI als monetäre Zahl oder Prozentzahl an.
3. In der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ im Abschnitt „Welche Kosten entstehen?“ des Basisinformationsblatts geben die PRIIP-Hersteller Folgendes an:
a) einmalige Kosten, wie beispielsweise Ein- und Ausstiegskosten, dargestellt als Prozentzahlen;
b) wiederkehrende Kosten, wie beispielsweise Portfolio-Transaktionskosten pro Jahr und sonstige wiederkehrende Kosten pro Jahr, dargestellt als Prozentzahlen;
c) Nebenkosten, wie beispielsweise Performance-Gebühren oder „Carried Interests“, dargestellt als Prozentzahlen.
4. Im Abschnitt „Welche Kosten entstehen?“ des Basisinformationsblatts fügen die PRIIP-Hersteller eine Beschreibung der verschiedenen Kosten, die in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ enthalten sind, ein und geben an, wo und inwieweit diese Kosten von den tatsächlichen Kosten abweichen, die dem Kleinanleger entstehen können oder davon abhängen, ob der Kleinanleger sich dafür entscheidet, bestimmte Optionen auszuüben oder nicht.
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