EU-RechtVerordnungenDurchsetzung der EU-Vorschriften zur LebensmittelketteTITEL II AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DEN MITGLIEDSTAATENKAPITEL V Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren, die in die Union verbracht werdenAbschnitt IV Genehmigung der Kontrollen vor der AusfuhrArtikel 74

Artikel 74Verstöße gegen die Genehmigung von Kontrollen, die Drittländer vor der Ausfuhr durchführen, und Entzug der Genehmigung

In Kraft seit 27. April 2017
Up-to-date