EU-RechtVerordnungenDurchsetzung der EU-Vorschriften zur LebensmittelketteTITEL II AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DEN MITGLIEDSTAATENKAPITEL V Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren, die in die Union verbracht werdenAbschnitt II Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren an GrenzkontrollstellenArtikel 57

Artikel 57Verwendung des GGED durch die Zollbehörden

In Kraft seit 27. April 2017
Up-to-date