EU-RechtVerordnungenDurchsetzung der EU-Vorschriften zur LebensmittelketteTITEL II AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DEN MITGLIEDSTAATENKAPITEL V Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren, die in die Union verbracht werdenAbschnitt II Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren an GrenzkontrollstellenArtikel 53

Artikel 53Nicht an Grenzkontrollstellen durchgeführte amtliche Kontrollen

In Kraft seit 27. April 2017
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