EU-RechtVerordnungenDurchsetzung der EU-Vorschriften zur LebensmittelketteTITEL II AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DEN MITGLIEDSTAATENKAPITEL V Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren, die in die Union verbracht werdenAbschnitt II Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren an GrenzkontrollstellenArtikel 48

Artikel 48Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen nicht amtlich zu kontrollieren sind

In Kraft seit 27. April 2017
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