EU-RechtVerordnungenDurchsetzung der EU-Vorschriften zur LebensmittelketteTITEL II AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DEN MITGLIEDSTAATENKAPITEL V Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren, die in die Union verbracht werdenArtikel 43

Artikel 43Die amtlichen Kontrollen bei in die Union verbrachten Tieren und Waren

In Kraft seit 27. April 2017
Up-to-date