EU-RechtVerordnungenDurchsetzung der EU-Vorschriften zur LebensmittelketteTITEL II AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DEN MITGLIEDSTAATENKAPITEL III Übertragung bestimmter Aufgaben der zuständigen BehördenArtikel 32

Artikel 32Pflichten von beauftragten Stellen und natürlichen Personen

In Kraft seit 27. April 2017
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