EU-RechtVerordnungenDurchsetzung der EU-Vorschriften zur LebensmittelketteTITEL II AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DEN MITGLIEDSTAATENKAPITEL III Übertragung bestimmter Aufgaben der zuständigen BehördenArtikel 30

Artikel 30Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf natürliche Personen

In Kraft seit 27. April 2017
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