Artikel 146 Aufhebungen — Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkette
Gliederung
TITEL VIII GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
KAPITEL II Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 146 Aufhebungen
(1) Die Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004, die Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG sowie die Entscheidung 92/438/EWG werden mit Wirkung vom 14. Dezember 2019 aufgehoben.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabellen in Anhang V zu lesen.
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