Artikel 14 Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen — Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkette
Gliederung
TITEL II AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN
KAPITEL II Amtliche Kontrollen
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
Artikel 14 Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen
Rückverweise
Die Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen umfassen gegebenenfalls
a) eine Untersuchung der von den Unternehmern eingeführten Kontrollen und der erzielten Ergebnisse;
b) die Inspektion
c) Hygienekontrollen auf dem Betriebsgelände der Unternehmer;
d) die Bewertung der Verfahren im Rahmen der guten Herstellungspraxis, der guten Hygienepraxis, der guten landwirtschaftlichen Praxis sowie der auf den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und Bestimmung kritischer Kontrollpunkte (hazard analysis critical control points — HACCP) beruhenden Verfahren;
e) die Prüfung von Dokumenten, Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit und anderen Aufzeichnungen, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 zu bewerten, gegebenenfalls einschließlich der Begleitdokumente von Lebens- und Futtermitteln sowie aller ein- und ausgehenden Stoffe oder Materialien;
f) Gespräche mit den Unternehmern und ihrem Personal;
g) die Überprüfung der vom Unternehmer vorgenommenen Messungen sowie anderer Testergebnisse;
h) Probenahme, Analyse, Diagnose und Tests;
i) Audits der Unternehmer;
j) alle anderen Tätigkeiten, die zur Feststellung von Verstößen erforderlich sind.
Keine Ergebnisse gefunden