EU-RechtVerordnungenDurchsetzung der EU-Vorschriften zur LebensmittelketteTITEL VII DURCHSETZUNGKAPITEL I Maßnahmen der zuständigen Behörden und SanktionenArtikel 138

Artikel 138Maßnahmen im Fall eines festgestellten Verstoßes

In Kraft seit 27. April 2017
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