Artikel 121 Häufigkeit der Kommissionskontrollen in Drittländern — Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkette
Gliederung
TITEL VI TÄTIGKEITEN DER UNION
KAPITEL I Kommissionskontrollen
Artikel 121 Häufigkeit der Kommissionskontrollen in Drittländern
Faktoren für die Festlegung der Häufigkeit von Kommissionskontrollen in einem Drittland gemäß Artikel 120 sind
a) eine Risikobewertung der aus dem betreffenden Drittland in die Union ausgeführten Tiere und Waren;
b) die Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2;
c) die Menge und die Art der Tiere und Waren, die aus dem betreffenden Drittland in die Union eingeführt werden;
d) die Ergebnisse der von Experten der Kommission oder anderen Inspektionsstellen bereits durchgeführten Kontrollen;
e) die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Tieren und Waren, die aus dem betreffenden Drittland in die Union verbracht werden, und anderer amtlicher Kontrollen, die zuständige Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt haben;
f) die von der EFSA oder ähnlichen Stellen erhaltenen Informationen;
g) die Informationen von international anerkannten Stellen wie:
h) neu auftretende Krankheitssituationen oder andere Umstände, die dazu führen könnten, dass Tiere und Waren, die aus einem Drittland in die Union verbracht werden, ein Gesundheits- oder Umweltrisiko oder ein Risiko betrügerischer oder irreführender Praktiken darstellen;
i) die Notwendigkeit, Notsituationen in einzelnen Drittländern zu untersuchen oder darauf zu reagieren.
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