EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2017/590 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Meldung von Geschäften an die zuständigen Behörden (Text von Bedeutung für den EWR. )Artikel 3

Artikel 3 Bedeutung von Ausführung eines Geschäfts

In Kraft seit 01. Januar 1001
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