EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2017/590 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Meldung von Geschäften an die zuständigen Behörden (Text von Bedeutung für den EWR. )Artikel 15

Artikel 15 Verfahren und Vorkehrungen für die Meldung von Finanzgeschäften

In Kraft seit 01. Januar 1001
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