EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2017/590 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Meldung von Geschäften an die zuständigen Behörden (Text von Bedeutung für den EWR. )Artikel 13

Artikel 13 Vorgaben für die Entwicklung, Zuteilung und Führung von Rechtsträgerkennungen

In Kraft seit 01. Januar 1001
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