EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2017/590 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Meldung von Geschäften an die zuständigen Behörden (Text von Bedeutung für den EWR. )Artikel 10

Artikel 10 Angaben zu der für das Geschäft in Anspruch genommenen betreffenden Ausnahme

In Kraft seit 01. Januar 1001
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