EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2017/581 der Kommission vom 24. Juni 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für den Clearing-Zugang im Zusammenhang mit Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR. )KAPITEL II BEDINGUNGEN, UNTER DENEN ZUGANG GEWÄHRT WERDEN MUSSArtikel 9

Artikel 9Bedingungen, unter denen Zugang gewährt werden muss

In Kraft seit 20. April 2017
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