EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2017/581 der Kommission vom 24. Juni 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für den Clearing-Zugang im Zusammenhang mit Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR. )KAPITEL I DISKRIMINIERUNGSFREIER ZUGANG ZU CCP UND HANDELSPLÄTZENABSCHNITT 2 Diskriminierungsfreier Zugang zu HandelsplätzenArtikel 5

Artikel 5Bedingungen, unter denen ein Handelsplatz den Zugang verweigern kann

In Kraft seit 20. April 2017
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