Artikel 21 Inkrafttreten und Anwendung — Delegierte Verordnung (EU) 2017/581 der Kommission vom 24. Juni 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für den Clearing-Zugang im Zusammenhang mit Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
KAPITEL IV ÜBERGANGSREGELUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 21 Inkrafttreten und Anwendung
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.
Allerdings gelten die Artikel 15, 16, 17, 19 und 20 ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung.
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