Artikel 1 Bedingungen, unter denen eine CCP den Zugang verweigern kann — Delegierte Verordnung (EU) 2017/581 der Kommission vom 24. Juni 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für den Clearing-Zugang im Zusammenhang mit Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
KAPITEL I DISKRIMINIERUNGSFREIER ZUGANG ZU CCP UND HANDELSPLÄTZEN
ABSCHNITT 1 Diskriminierungsfreier Zugang zu CCP
Artikel 1 Bedingungen, unter denen eine CCP den Zugang verweigern kann
1. Eine CCP beurteilt, ob die Gewährung des Zugangs eines der in den Artikeln 2, 3 und 4 genannten Risiken nach sich zöge, und darf den Zugang nur dann verweigern, wenn sie -nachdem sie alle angemessenen Anstrengungen zur Steuerung ihrer Risiken unternommen hat — zu dem Schluss gelangt, dass nach wie vor erhebliche unangemessene, nicht steuerbare Risiken bestehen.
2. Verweigert eine CCP den Zugang, stellt sie im Einzelnen fest, welche der in den Artikeln 2, 3 und 4 genannten Risiken durch die Gewährung des Zugangs entstünden, und erläutert, warum diese Risiken nicht steuerbar sind.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 5d, 9b bis 9d, 28a und Anlage 1, BGBl. Nr. 140/1979) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2026, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 148/2006) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
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