Artikel 9 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Delegierte Verordnung (EU) 2017/568 der Kommission vom 24. Mai 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an geregelten Märkten (Text von Bedeutung für den EWR. )
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem in Artikel 93 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Datum.
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