Artikel 8 Erleichterung des Zugangs zu Informationen — Delegierte Verordnung (EU) 2017/568 der Kommission vom 24. Mai 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an geregelten Märkten (Text von Bedeutung für den EWR. )
Rückverweise
Die geregelten Märkte müssen Vorkehrungen treffen, die auf ihrer Internetseite leicht zugänglich und kostenfrei verfügbar sind sowie veröffentlicht werden, um den Zugang ihrer Mitglieder bzw. Teilnehmer zu allen Informationen zu erleichtern, die nach Unionsrecht bereits veröffentlicht wurden.
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