Artikel 24 Inkrafttreten — Delegierte Verordnung (EU) 2017/567 der Kommission vom 18. Mai 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Begriffsbestimmungen, Transparenz, Portfoliokomprimierung und Aufsichtsmaßnahmen zur Produktintervention und zu den Positionen (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 24 Inkrafttreten
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab 3. Januar 2018.
Artikel 23 gilt jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung.
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