Artikel 8 Referenzpreismethode der kapazitätsgewichteten Distanz — Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
KAPITEL II REFERENZPREISMETHODEN
Artikel 8 Referenzpreismethode der kapazitätsgewichteten Distanz
Rückverweise
(1) Die Referenzpreismethode der kapazitätsgewichteten Distanz umfasst die folgenden Parameter:
a) den Teil der Erlöse aus Fernleitungsdienstleistungen, der durch kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte erzielt wird;
b) die prognostizierte kontrahierte Kapazität an jedem Einspeisepunkt bzw. Cluster von Einspeisepunkten sowie an jedem Ausspeisepunkt bzw. Cluster von Ausspeisepunkten;
c) soweit Ein- und Ausspeisepunkte in einem relevanten Gasflussszenario miteinander kombiniert werden können, die kürzeste Distanz der Pipeline-Routen zwischen einem Einspeisepunkt oder einem Cluster von Einspeisepunkten und einem Ausspeisepunkt oder einem Cluster von Ausspeisepunkten;
d) die Kombinationen von Ein- und Ausspeisepunkten, soweit manche Ein- und Ausspeisepunkte in einem relevanten Gasflussszenario miteinander kombiniert werden können;
e) den Entry-Exit-Split in Höhe von 50/50 gemäß Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer v Nummer 2.
Können Ein- und Ausspeisepunkte nicht in einem Gasflussszenario miteinander kombiniert werden, so wird diese Kombination von Ein- und Ausspeisepunkten nicht berücksichtigt.
(2) Die Referenzpreise werden in den folgenden Schritten berechnet:
a) Für jeden Einspeisepunkt oder jeden Cluster von Einspeisepunkten und für jeden Ausspeisepunkt oder jeden Cluster von Ausspeisepunkten wird die gewichtete durchschnittliche Distanz berechnet, wobei gegebenenfalls Kombinationen gemäß Absatz 1 Buchstabe d zu berücksichtigen sind und die folgenden Formeln angewandt werden:
c) Der durch kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte an allen Einspeisepunkten zu erzielende Teil der Erlöse aus Fernleitungsdienstleistungen und der durch kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte an allen Ausspeisepunkten zu erzielende Teil der Erlöse aus Fernleitungsdienstleistungen wird durch Anwendung des Entry-Exit-Split bestimmt.
d) Der an jedem Einspeisepunkt oder jedem Cluster von Einspeisepunkten und an jedem Ausspeisepunkt oder jedem Cluster von Ausspeisepunkten zu erzielende Teil der Erlöse aus kapazitätsbasierten Fernleitungsdienstleistungen wird anhand der folgenden Formeln berechnet:
e) Die unter Buchstabe d genannten Ergebnisse werden anhand der folgenden Formeln durch die prognostizierte kontrahierte Kapazität an jedem Einspeisepunkt oder Cluster von Einspeisepunkten bzw. an jedem Ausspeisepunkt oder Cluster von Ausspeisepunkten dividiert:
Keine Ergebnisse gefunden