Artikel 24 Berechnung des zu zahlenden Preises an Kopplungspunkten — Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
KAPITEL VI MARKTRÄUMUNGSPREIS UND ZU ZAHLENDER PREIS
Artikel 24 Berechnung des zu zahlenden Preises an Kopplungspunkten
Rückverweise
Der für ein bestimmtes Standardkapazitätsprodukt an einem Kopplungspunkt zu zahlende Preis wird anhand einer der folgenden Formeln berechnet:
a) bei Anwendung des Ansatzes eines variablen zu zahlenden Preises:
b) Bei Anwendung fester zu zahlender Preise:
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