Artikel 15 Berechnung der Reservepreise bei Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität bei Anwendung saisonaler Faktoren — Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
KAPITEL III RESERVEPREISE
Artikel 15 Berechnung der Reservepreise bei Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität bei Anwendung saisonaler Faktoren
Rückverweise
(1) Bei Anwendung saisonaler Faktoren werden die Reservepreise für Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität anhand der Formeln gemäß Artikel 14 berechnet und anschließend mit dem jeweiligen saisonalen Faktor gemäß den Absätzen 2 bis 6 des vorliegenden Artikels multipliziert.
(2) Die in Absatz 3 beschriebene Methode muss auf den prognostizierten Gasflüssen basieren, soweit die Menge des Gasflusses nicht für mindestens einen Monat 0 beträgt. In diesem Fall basiert die Methode auf der prognostizierten kontrahierten Kapazität.
(3) Bei Monats-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität werden die saisonalen Faktoren in der nachstehenden Reihenfolge berechnet:
a) Für jeden Monat innerhalb eines bestimmten Gasjahres wird die Nutzung des Fernleitungsnetzes auf der Grundlage der prognostizierten Gasflüsse oder der prognostizierten kontrahierten Kapazität berechnet, wobei folgende Daten anzuwenden sind:
b) die unter Buchstabe a genannten Ergebnisse werden addiert;
c) die anteilige Nutzung wird durch Division jedes der unter Buchstabe a genannten Ergebnisse durch das unter Buchstabe b genannte Ergebnis berechnet;
d) jedes der unter Buchstabe c genannten Ergebnisse wird mit 12 multipliziert. Betragen die Ergebnisse 0, werden sie mit dem niedrigeren der folgenden Werte angesetzt: 0,1 oder das niedrigste Ergebnis mit Ausnahme von 0;
e) die anfängliche Höhe der jeweiligen saisonalen Faktoren wird durch Potenzierung der unter Buchstabe d genannten Ergebnisse mit demselben Wert, der zwischen 0 und 2 liegen muss, berechnet;
f) es wird das arithmetische Mittel der Produkte aus den unter Buchstabe e genannten Ergebnissen und dem Multiplikator für Monats-Standardkapazitätsprodukte gebildet;
g) das unter Buchstabe f genannte Ergebnis wird wie folgt mit dem in Artikel 13 Absatz 1 genannten Bereich verglichen:
h) die Höhe der saisonalen Faktoren wird als Produkt der unter Buchstabe e genannten Ergebnisse und des folgendermaßen berechneten Korrekturfaktors berechnet:
(4) Bei Tages-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität und bei untertägigen Standard-Kapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität werden die saisonalen Faktoren mutatis mutandis in den in Absatz 3 Buchstaben f bis h beschriebenen Schritten berechnet.
(5) Bei Quartals-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität werden die saisonalen Faktoren in der nachstehenden Reihenfolge berechnet:
a) Die anfängliche Höhe der jeweiligen saisonalen Faktoren wird auf eine der folgenden Weisen berechnet:
b) mit den unter Buchstabe a genannten Ergebnissen werden die in Absatz 3 Buchstaben f bis h beschriebenen Schritte mutatis mutandis durchgeführt.
(6) Bei allen Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität können die Ergebnisse der Berechnung gemäß den Absätzen 3 bis 5 auf- oder abgerundet werden.
Keine Ergebnisse gefunden