EU-RechtVerordnungenVerordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Text von Bedeutung für den EWR. )KAPITEL II REFERENZPREISMETHODENArtikel 11

Artikel 11Bestimmungen für Ein- und Ausspeisesysteme, die mehr als einen Mitgliedstaat umfassen und in denen mehr als ein Fernleitungsnetzbetreiber tätig ist

In Kraft seit 06. April 2017
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