Artikel 50 Bericht der Kommission über die Durchsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf die Einfuhren in das Gebiet der Union — Schutz vor Pflanzenschädlingen
Gliederung
KAPITEL IV Maßnahmen in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
Abschnitt 1 Für das gesamte Gebiet der Union geltende Maßnahmen
Artikel 50 Bericht der Kommission über die Durchsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf die Einfuhren in das Gebiet der Union
Rückverweise
Bis zum 14. Dezember 2021 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf die Einfuhren in das Gebiet der Union einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse vor und unterbreitet gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag.
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