Artikel 4 Bestimmung des Begriffs Unionsquarantäneschädling — Schutz vor Pflanzenschädlingen
Gliederung
KAPITEL II Quarantäneschädlinge
Abschnitt 2 Unionsquarantäneschädlinge
Artikel 4 Bestimmung des Begriffs Unionsquarantäneschädling
Rückverweise
Ein Quarantäneschädling wird als „Unionsquarantäneschädling“ bezeichnet, wenn es sich bei dem im Einleitungsteil von Artikel 3 genannten Gebiet um das Gebiet der Union handelt und der Schädling in der in Artikel 5 Absatz 2 genannten Liste aufgeführt ist.
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