Artikel 9 Zeitbereiche für die Kapazitätsberechnung — Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE MODALITÄTEN UND METHODEN
KAPITEL 1 Berechnung langfristiger Kapazität
Abschnitt 1 Allgemeine Anforderungen
Artikel 9 Zeitbereiche für die Kapazitätsberechnung
Rückverweise
Alle ÜNB in jeder Kapazitätsberechnungsregion sorgen dafür, dass die langfristige zonenübergreifende Kapazität für jede Vergabe langfristiger Kapazität und mindestens für Jahres- und Monatszeitbereiche berechnet wird.
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