Artikel 8 Kapazitätsberechnungsregionen — Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE MODALITÄTEN UND METHODEN
KAPITEL 1 Berechnung langfristiger Kapazität
Abschnitt 1 Allgemeine Anforderungen
Artikel 8 Kapazitätsberechnungsregionen
Rückverweise
Für die Zwecke dieser Verordnung sind die Kapazitätsberechnungsregionen diejenigen, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2015/1222 festgelegt wurden.
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