Artikel 11 Methode für die Zuverlässigkeitsmarge — Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE MODALITÄTEN UND METHODEN
KAPITEL 1 Berechnung langfristiger Kapazität
Abschnitt 2 Kapazitätsberechnungsmethode
Artikel 11 Methode für die Zuverlässigkeitsmarge
Rückverweise
Der Vorschlag für eine gemeinsame Kapazitätsberechnungsmethode umfasst eine Methode für die Zuverlässigkeitsmarge, die die Anforderungen des Artikels 22 der Verordnung (EU) 2015/1222 erfüllt.
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