Artikel 61 Änderung der Richtlinie 97/68/EG — Binnenwasserstraßen – Schiffe
Gliederung
KAPITEL XIV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 61 Änderung der Richtlinie 97/68/EG
Die Richtlinie 97/68/EG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 9 Absatz 4a werden folgende Unterabsätze angefügt:
2. In Artikel 10 wird der folgende Absatz angefügt:
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