Artikel 38 Konformitätstest zum Informationsaustausch mit Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss — Verordnung (EU) 2016/1388 der Kommission vom 17. August 2016 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL IV KONFORMITÄT
KAPITEL 2 Konformitätsprüfung
Artikel 38 Konformitätstest zum Informationsaustausch mit Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss
Rückverweise
1. Hinsichtlich des periodisch oder in Echtzeit erfolgenden Informationsaustauschs zwischen dem relevanten ÜNB und dem Betreiber des Verteilernetzes mit Übertragungsnetzanschluss wird nachgewiesen, dass die Verteilernetzanlage mit Übertragungsnetzanschluss technisch in der Lage ist, die gemäß Artikel 18 Absatz 3 festgelegten Standards für den Informationsaustausch einzuhalten.
2. Betriebsmittelbescheinigungen können Teile der in Absatz 1 genannten Tests ersetzen, sofern sie dem relevanten ÜNB vorgelegt werden.
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