Artikel 33 Verfahren für Verbrauchseinheiten innerhalb einer Verbrauchsanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes mit einer Anschlussspannung von mehr als 1000 V — Verordnung (EU) 2016/1388 der Kommission vom 17. August 2016 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL III NETZANSCHLUSS VON VERBRAUCHSEINHEITEN, DIE VON EINER VERBRAUCHSANLAGE ODER EINEM GESCHLOSSENEN VERTEILERNETZ ZUR ERBRINGUNG VON LASTSTEUERUNGSDIENSTEN FÜR NETZBETREIBER GENUTZT WERDEN
KAPITEL 2 Betriebserlaubnisverfahren
Artikel 33 Verfahren für Verbrauchseinheiten innerhalb einer Verbrauchsanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes mit einer Anschlussspannung von mehr als 1000 V
Rückverweise
1. 1000
2. Auf der Grundlage des NDVE erteilt der relevante Netzbetreiber dem Eigentümer oder GVNB eine endgültige Betriebserlaubnis.
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