Artikel 32 Verfahren für Verbrauchseinheiten innerhalb einer Verbrauchsanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes mit einer Anschlussspannung von höchstens 1000 V — Verordnung (EU) 2016/1388 der Kommission vom 17. August 2016 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL III NETZANSCHLUSS VON VERBRAUCHSEINHEITEN, DIE VON EINER VERBRAUCHSANLAGE ODER EINEM GESCHLOSSENEN VERTEILERNETZ ZUR ERBRINGUNG VON LASTSTEUERUNGSDIENSTEN FÜR NETZBETREIBER GENUTZT WERDEN
KAPITEL 2 Betriebserlaubnisverfahren
Artikel 32 Verfahren für Verbrauchseinheiten innerhalb einer Verbrauchsanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes mit einer Anschlussspannung von höchstens 1000 V
Rückverweise
1. 1000
2. Das Muster des Installationsdokuments wird vom relevanten Netzbetreiber bereitgestellt, und sein Inhalt wird entweder direkt oder indirekt über einen Dritten mit dem relevanten ÜNB vereinbart.
3. Der Eigentümer der Verbrauchsanlage oder der GVNB übermittelt dem relevanten Netzbetreiber oder dem relevanten ÜNB direkt oder indirekt über einen Dritten Informationen auf der Grundlage des Installationsdokuments. Die Übermittlung erfolgt, bevor Kapazitäten zur lastseitigen Steuerung durch die Verbrauchseinheit auf dem Markt angeboten werden. Die in dem Installationsdokument festgelegten Anforderungen müssen den Unterschieden der einzelnen Arten von Anschlüssen und den verschiedenen Kategorien von Laststeuerungsdiensten Rechnung tragen.
4. Für spätere Verbrauchseinheiten mit lastseitiger Steuerung werden separate Installationsdokumente vorgelegt.
5. Der Inhalt des Installationsdokuments einzelner Verbrauchseinheiten kann vom relevanten Netzbetreiber oder dem relevanten ÜNB zusammengefasst werden.
6. Das Installationsdokument muss folgende Angaben enthalten:
a) den Ort, an dem die Verbrauchseinheit mit lastseitiger Steuerung an das Netz angeschlossen ist;
b) die Maximalkapazität der Anlage zur lastseitigen Steuerung in kW;
c) die Art der Laststeuerungsdienste;
d) die Bescheinigung der Verbrauchseinheit und die Betriebsmittelbescheinigung, soweit diese für die Laststeuerungsdienste relevant sind, oder, falls diese nicht verfügbar sind, gleichwertige Informationen;
e) die Kontaktangaben des Eigentümers der Verbrauchsanlagen, des GVNB oder des Dritten, der die Verbrauchseinheiten der Verbrauchsanlage oder des geschlossenen Verteilernetzes zusammenfasst.
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