Artikel 21 Simulationsmodelle — Verordnung (EU) 2016/1388 der Kommission vom 17. August 2016 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
Rückverweise
1. Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss und Verteilernetze mit Übertragungsnetzanschluss müssen die in den Absätzen 3 und 4 aufgeführten Anforderungen hinsichtlich der Simulationsmodelle oder gleichwertiger Informationen erfüllen.
2. Jeder ÜNB kann Simulationsmodelle oder gleichwertige Informationen anfordern, die das Verhalten der Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss und/oder des Verteilernetzes mit Übertragungsnetzanschluss durch statische und dynamische Simulationen zeigen.
3. Jeder ÜNB legt Inhalt und Format dieser Simulationsmodelle oder gleichwertigen Informationen fest. Inhalt und Format müssen Folgendes umfassen:
a) statische und dynamische Simulationen, einschließlich der 50-Hz-Komponente;
b) Simulation transienter elektromagnetischer Vorgänge am Netzanschlusspunkt;
c) Struktur und Blockdiagramme.
4. Im Hinblick auf dynamische Simulationen müssen das Simulationsmodell oder die gleichwertigen Informationen gemäß Absatz 3 Buchstabe a die folgenden Teilmodelle oder gleichwertige Informationen umfassen:
a) Leistungsregelung;
b) Spannungsregelung;
c) Schutzmodelle für die Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss bzw. das Verteilernetz mit Übertragungsnetzanschluss;
d) die unterschiedlichen Lasttypen, d. h. die elektrotechnischen Merkmale der Last; und
e) Stromrichtermodelle.
5. Jeder relevante Netzbetreiber oder relevante ÜNB legt die Anforderungen an die Aufzeichnungen über die Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss und/oder die Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss fest, damit er die Reaktion des Modells mit diesen Aufzeichnungen vergleichen kann.
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