Artikel 18 Informationsaustausch — Verordnung (EU) 2016/1388 der Kommission vom 17. August 2016 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
Rückverweise
1. Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss müssen nach den Standards ausgerüstet sein, die der relevante ÜNB für den Informationsaustausch zwischen dem relevanten ÜNB und der Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss festlegt, einschließlich der Zeiterfassung. Der relevante ÜNB veröffentlicht die festgelegten Standards.
2. Verteilernetze mit Übertragungsnetzanschluss müssen nach den Standards ausgerüstet sein, die der relevante ÜNB für den Informationsaustausch zwischen dem relevanten ÜNB und dem Verteilernetz mit Übertragungsnetzanschluss festlegt, einschließlich der Zeiterfassung. Der relevante ÜNB veröffentlicht die festgelegten Standards.
3. Der relevante ÜNB legt die Standards für den Informationsaustausch fest. Der relevante ÜNB veröffentlicht eine detaillierte Liste der erforderlichen Daten.
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