Artikel 17 Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts — Vereinfachung der Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der EU
Gliederung
KAPITEL V VERHÄLTNIS ZU ANDEREN VORSCHRIFTEN DES UNIONSRECHTS UND ZU SONSTIGEN RECHTSINSTRUMENTEN
Artikel 17 Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Rückverweise
(1) Diese Verordnung lässt die Anwendung anderer Vorschriften des Unionsrechts über Legalisation, eine ähnliche Förmlichkeit oder sonstige Förmlichkeiten unberührt und ergänzt vielmehr diese Vorschriften.
(2) Diese Verordnung lässt die Anwendung von Unionsrecht über elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung unberührt.
(3) Diese Verordnung lässt den Gebrauch anderer durch Unionsrecht etablierter Formen der Verwaltungszusammenarbeit, die einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten auf bestimmten Gebieten ermöglichen, unberührt.
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